So bildet sich der Preis

Rufpreis

Zu jedem Objekt ist ein Rufpreis angegeben, welcher der Startpreis in der Auktion ist. Ersteigern Sie ein Objekt zum Rufpreis oder nur wenig darüber, haben Sie sehr günstig gekauft! Den Preis, den Sie für einen Gegenstand zu bezahlen bereit sind, bestimmen Sie bei einer Auktion selbst.

Käufergebühr

Bitte beachten Sie, dass zum Zuschlagspreis, dem Meistbot, noch die Käufergebühr und in manchem Fällen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in den Dorotheum Versteigerungsbedingungen.

Diese Objekte unterliegen der Vollbesteuerung. Zum höchsten Gebot werden 18,34 % Käufergebühr und 20 % Umsatzsteuer aufgeschlagen!

Beispiel:

Meistbot

€ 1.000,-

+ 18,34 % Käufergebühr

€ 183,-

 

€ 1.183,-
   

+ 20 % Umsatzsteuer

€ 237,-

Bruttokaufpreis

€ 1.420,-

 

Vermittlungsverkäufe ohne Umsatzsteuer.
Zum höchsten Gebot werden 22 % Käufergebühr aufgeschlagen

Beispiel:

Meistbot € 1.000,-
+ 22 % Käufergebühr € 220,-
Bruttokaufpreis € 1.220,-

 

Download: Leitfaden

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Auktionstermin Erinnerung zwei Tage vor Auktionsbeginn.
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